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   BGH, 10.11.1961 - V ZR 3/61   

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https://dejure.org/1961,3329
BGH, 10.11.1961 - V ZR 3/61 (https://dejure.org/1961,3329)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1961 - V ZR 3/61 (https://dejure.org/1961,3329)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1961 - V ZR 3/61 (https://dejure.org/1961,3329)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60
    Auszug aus BGH, 10.11.1961 - V ZR 3/61
    Mit Recht wurde auch eine Anpassung des Klagebegehrens an die veränderten Eigentumsverhältnisse nicht für erforderlich gehalten: soweit die Auflassungsvormerkung gelöscht werden soll, käme diese Grundbuchberichtigung (um eine solche handelt es sich auch hier, da § 894 BGB auf Vormerkungen entsprechende Anwendung findet; vgl. Urteil des Senats vom 31. Januar 1961, V ZR 6/60, WM 1961, 353 m. Nachw.) im Ergebnis ohnehin dem jetzigen Grundeigentümer zugute; und sollte die Hypothek, deren Umschreibung auf die Klägerin verlangt wird, infolge Erlöschens der gesicherten Forderung zunächst zur Eigentümergrundschuld geworden sein (§§ 1163 Abs. 1 Satz 2, 1177 Abs. 1 BGB), so ist sie alsdann nach dem Grundstückskaufvertrag, wie das angefochtene Urteil feststellt (S. 20 Mitte), nicht auf den Käufer übergegangen, sondern hat sich bei Veräußerung des belasteten Grundbesitzes in eine Fremdgrundschuld der Klägerin verwandelt.
  • RG, 26.06.1926 - V 532/25

    53. Zurückbehaltungsrecht.

    Auszug aus BGH, 10.11.1961 - V ZR 3/61
    Aus der allgemeinen Natur des Schuldverhältnisses (vgl. dazu Siebert/Schmidt a.a.O. § 273 Anm. 20) läßt sich das im vorliegenden Falle ebenfalls nicht entnehmen; gegenüber Grundbuchberichtigungsansprüchen ist ein Zurückbehaltungsrecht grundsätzlich zulässig (RGZ 114, 266; 115, 35, 46).
  • RG, 22.01.1927 - V 191/26

    Nichtiges Grundstücksgeschäft

    Auszug aus BGH, 10.11.1961 - V ZR 3/61
    Aus der allgemeinen Natur des Schuldverhältnisses (vgl. dazu Siebert/Schmidt a.a.O. § 273 Anm. 20) läßt sich das im vorliegenden Falle ebenfalls nicht entnehmen; gegenüber Grundbuchberichtigungsansprüchen ist ein Zurückbehaltungsrecht grundsätzlich zulässig (RGZ 114, 266; 115, 35, 46).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62

    Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch

    Grundsätzlich kann mithin Berichtigungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs. 2 BGB entgegengehalten werden (RG a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats vom 10. November 1961 V ZR 3/61, S. 14; Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 15. Bearb. § 25 I 1 b, S. 112; Planck/Siber, BGB 4. Aufl. § 273 Anm. 2 b; vgl. auch Siebert/Mühl, BGB 9. Aufl. § 1000 Anm. 3).
  • BGH, 07.10.1966 - V ZR 159/63

    Verkauf eines Grundstücks durch notariellen Vertrag als in das Grundbuch

    Dazu ist zu bemerken, daß der Senat sich zu dieser Rechtsfrage wiederholt geäußert und dem gegenteiligen, vom Reichsgericht in RGZ 163, 62, 63 begründeten Standpunkt in den Urteilen vom 31. Januar 1961 - V ZR 6/60 (WM 1961, 353) und vom 10. November 1961 V ZR 3/61 beigetreten ist.
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